13. Monatslohn in der Schweiz: Anspruch, Berechnung, Auszahlung
Kaum ein Lohnbestandteil sorgt für so viele Missverständnisse wie der 13. Monatslohn. Viele halten ihn für ein gesetzliches Anrecht — er ist aber reine Vertragssache. Wer aus Deutschland in die Schweiz zieht oder zum ersten Mal einen Arbeitsvertrag prüft, sollte deshalb genau hinschauen, was im Vertrag steht und was nicht.
Kein Gesetz, sondern Vertrag
Das Schweizer Obligationenrecht kennt keine Pflicht zum 13. Monatslohn. Massgebend ist allein, was Sie und Ihr Arbeitgeber vereinbart haben: steht im Arbeitsvertrag «13 Monatslöhne pro Jahr» oder regelt ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Ihrer Branche die Sache, besteht ein durchsetzbarer Anspruch. Fehlt eine solche Klausel, gibt es ihn schlicht nicht — auch wenn Kolleginnen im Nachbarbetrieb einen bekommen.
In der Praxis ist der 13. trotzdem weit verbreitet. In vielen Branchen mit GAV — etwa im Gastgewerbe oder im Detailhandel mehrerer Kantone — ist er Standard. Bei Kaderpositionen wird er teilweise durch Boni ersetzt, was steuerlich und bei den Sozialabzügen anders gehandhabt wird.
So rechnen Sie den 13. korrekt
Der 13. Monatslohn entspricht im Normalfall einem zusätzlichen vollen Monatslohn. Verdienen Sie also CHF 6'500 brutto pro Monat, beträgt Ihr Jahreslohn nicht 12 × 6'500, sondern 13 × 6'500 = CHF 84'500. Genau dieser Punkt wird von ausländischen Lohnrechnern regelmässig falsch gemacht.
Unterjähriger Ein- oder Austritt
Treten Sie nicht am 1. Januar ein, wird der 13. anteilig berechnet («pro rata temporis»). Beginnen Sie am 1. April, haben Sie für das laufende Jahr Anspruch auf 9 von 12 Monatsteilen. Bei einem Monatslohn von CHF 6'500 wären das 6'500 ÷ 12 × 9 = CHF 4'875. Dasselbe gilt spiegelbildlich, wenn Sie das Unternehmen mitten im Jahr verlassen: der bis dahin aufgelaufene Anteil ist geschuldet.
Was die Sozialversicherungen abziehen
Der 13. ist kein steuer- oder abgabefreies Geschenk. Er gilt als ordentlicher Lohn und unterliegt denselben Abzügen:
- AHV/IV/EO: 5.3% Arbeitnehmeranteil (Stand 2026)
- ALV:1.1% bis zum Höchstlohn von CHF 148'200
- BVG (Pensionskasse): je nach Reglement, sofern der 13. beim versicherten Lohn berücksichtigt wird
- Quellensteuer: bei Quellensteuerpflichtigen wird im Auszahlungsmonat ein höherer Tarif fällig, weil das Monatseinkommen steigt
Gerade der letzte Punkt überrascht viele: Wird der 13. komplett im Dezember ausbezahlt, kann der Quellensteuerabzug in diesem Monat spürbar höher ausfallen, weil progressive Tarife auf das höhere Monatseinkommen greifen.
Praxis-Tipp zur Auszahlung
Achten Sie im Vertrag auf zwei Formulierungen: Ist der 13. «garantiert» oder steht er «im Ermessen des Arbeitgebers»? Und wird er voll im Dezember oder hälftig auf Juni und Dezember ausbezahlt? Beide Punkte ändern nichts an der Höhe übers Jahr, aber sehr wohl an Ihrer Liquiditätsplanung — und bei Quellensteuerpflichtigen am effektiven Abzug pro Monat.
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Häufige Fragen
Ist der 13. Monatslohn in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Im Gegensatz zu einem verbreiteten Irrtum gibt es kein Gesetz, das einen 13. Monatslohn vorschreibt. Der Anspruch entsteht nur, wenn er im Arbeitsvertrag, im Personalreglement oder in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vereinbart ist. In manchen Branchen mit GAV ist er faktisch Standard.
Wie wird der 13. Monatslohn bei unterjährigem Eintritt berechnet?
Pro rata temporis. Wer am 1. April eintritt, hat Ende Jahr Anspruch auf 9/12 des 13. Monatslohns. Massgebend sind die tatsächlich gearbeiteten Monate im Kalenderjahr.
Werden auf den 13. Monatslohn Sozialabzüge fällig?
Ja. Der 13. Monatslohn ist normaler AHV-pflichtiger Lohn. Es werden AHV/IV/EO (5.3% Arbeitnehmeranteil), ALV und je nach Pensionskassenreglement auch BVG-Beiträge abgezogen — genau wie auf dem ordentlichen Lohn.
Muss der 13. im Dezember ausbezahlt werden?
Nicht zwingend. Üblich ist eine Auszahlung im November oder Dezember, manche Arbeitgeber teilen ihn hälftig auf Juni und Dezember auf. Der genaue Zeitpunkt richtet sich nach dem Arbeitsvertrag.
Quellen
- Obligationenrecht (OR), Art. 322 ff. — Lohn
- Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): AHV-Beitragssätze 2026
- SECO: Informationen zu Lohn und Gesamtarbeitsverträgen
Alle Angaben ohne Gewähr und nach bestem Wissen auf Stand 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer-, Vorsorge- oder Rechtsberatung.