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Quellensteuer in der Schweiz: Wer zahlt sie und wie hoch ist sie?

Von Roman Stalder·Gründer & Betreiber von SwissRechner.ch·Veröffentlicht am 29. April 2026

Wer als ausländische Fachkraft in die Schweiz kommt, stösst auf dem ersten Lohnausweis fast immer auf eine Position, die es so im Heimatland nicht gab: die Quellensteuer. Statt einmal jährlich eine Steuererklärung einzureichen, wird die Einkommenssteuer direkt vom Lohn abgezogen und vom Arbeitgeber ans Steueramt überwiesen. Das vereinfacht vieles — kann aber dazu führen, dass Sie zu viel bezahlen, ohne es zu merken.

Wer überhaupt betroffen ist

Die Quellensteuer trifft nicht alle. Pflichtig sind im Kern zwei Gruppen:

  • Ansässige ohne Ausweis C: ausländische Arbeitnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz, die (noch) keine Niederlassungsbewilligung besitzen — also typischerweise B-Bewilligung.
  • Nicht ansässige Erwerbstätige: Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in der Schweiz arbeiten, allen voran Grenzgänger.

Sobald Sie den Ausweis C erhalten oder eine Schweizer Bürgerin heiraten, endet die Quellenbesteuerung und Sie wechseln in die ordentliche Veranlagung mit jährlicher Steuererklärung.

Tarifcodes: ein Buchstabe entscheidet

Der Quellensteuersatz ergibt sich nicht nur aus dem Lohn, sondern auch aus Ihren persönlichen Verhältnissen. Diese werden über einen Tarifcode abgebildet, den der Arbeitgeber setzt:

  • Tarif A — alleinstehend, ohne Kinder
  • Tarif B — verheiratet, nur ein Ehepartner verdient
  • Tarif C — verheiratet, beide verdienen (Doppelverdiener)
  • Tarif H — alleinstehend mit Kindern im eigenen Haushalt

Ein falsch gesetzter Code ist einer der häufigsten Gründe für zu hohe Abzüge. Prüfen Sie deshalb bei jeder Veränderung — Heirat, Geburt eines Kindes, Aufnahme einer Zweittätigkeit des Partners — ob Ihr Tarifcode noch stimmt, und melden Sie Änderungen Ihrem Arbeitgeber.

Warum der Kanton den Unterschied macht

Anders als die direkte Bundessteuer sind die kantonalen Tarife unterschiedlich hoch. Zwei Personen mit identischem Lohn und identischem Tarifcode zahlen in Zug deutlich weniger als etwa in Genf oder Bern. Bei Wohnsitz in der Schweiz zählt Ihr Wohnkanton, bei Grenzgängern in der Regel der Kanton des Arbeitsorts. Das ist auch der Grund, warum ein seriöser Lohnrechner die Kantonswahl anbieten muss.

Geld zurückholen: die nachträgliche ordentliche Veranlagung

Der grosse Nachteil der Quellensteuer: Abzüge, die in der ordentlichen Steuererklärung selbstverständlich sind, werden im Tarif nur pauschal berücksichtigt. Wer in die Säule 3a einzahlt, eine Weiterbildung finanziert, hohe Kinderbetreuungskosten hat oder Liegenschaftsunterhalt geltend machen will, fährt mit einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung (NOV) oft besser.

Ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 120'000 ist die NOV obligatorisch. Darunter können Sie sie freiwillig beantragen — die Frist läuft üblicherweise bis zum 31. März des Folgejahres und ist nicht erstreckbar. Einmal beantragt, bleiben Sie für die Folgejahre in diesem System. Rechnen Sie deshalb vorher durch, ob sich der Aufwand für Sie lohnt.

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Häufige Fragen

Wer muss in der Schweiz Quellensteuer zahlen?

Quellensteuerpflichtig sind ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C, sofern sie in der Schweiz wohnen, sowie Personen mit Wohnsitz im Ausland, die hier ein Erwerbseinkommen erzielen (z. B. Grenzgänger). Schweizer Bürger und Personen mit Ausweis C werden ordentlich veranlagt.

Was bedeuten die Tarifcodes A, B, C, H?

Der Tarifcode bestimmt den Quellensteuersatz. A gilt für Alleinstehende ohne Kinder, B für Alleinverdiener-Ehepaare, C für Doppelverdiener-Ehepaare und H für Alleinstehende mit Kindern im eigenen Haushalt. Buchstaben wie D–G regeln Sonderfälle. Der Arbeitgeber wählt den Code anhand Ihrer persönlichen Verhältnisse.

Hängt die Quellensteuer vom Kanton ab?

Ja. Jeder Kanton hat eigene Quellensteuertarife. Massgebend ist in der Regel der Wohnsitzkanton (bei Wohnsitz in der Schweiz) bzw. der Arbeitsortkanton (bei Wohnsitz im Ausland). Deshalb kann derselbe Lohn je nach Kanton unterschiedlich stark belastet werden.

Kann ich zu viel bezahlte Quellensteuer zurückfordern?

Ja, über die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV). Sie ist ab einem Bruttoeinkommen von CHF 120'000 pro Jahr obligatorisch und kann darunter auf Antrag verlangt werden, etwa um Abzüge für Säule 3a, Weiterbildung oder Liegenschaftsunterhalt geltend zu machen. Die Frist endet üblicherweise am 31. März des Folgejahres.

Quellen

  • Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV): Quellensteuer
  • Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 83 ff.
  • Quellensteuerverordnung (QStV), Tarifcodes A–H

Alle Angaben ohne Gewähr und nach bestem Wissen auf Stand 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer-, Vorsorge- oder Rechtsberatung.